Revision und Kontrolle

Die Revisionsaufsicht in der Schweiz

WP Frank Schneider, MBA ZFH

Seit rund zehn Jahren besteht in der Schweiz eine staatliche Abschlussprüferaufsicht bzw eine staatliche Revisionsaufsicht. Der vorliegende Artikel beschreibt insbesondere die Tätigkeit der zuständigen Behörde, der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB), in den Bereichen Zulassung, Aufsicht und Enforcement.

Die RAB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Sitz in Bern. Sie wurde im Jahr 2006 durch einen Bundeserlass gegründet und ist seit dem 1. 9. 2007 operativ. Die RAB ist zuständig für die Zulassung von Personen und Unternehmen, welche Revisionsdienstleistungen erbringen, und beaufsichtigt die Revisionsstellen (Prüfungspraxen) von Gesellschaften des öffentlichen Interesses. Gemeinsam mit den verschiedenen Berufsverbänden,2 welche die Berufs- und Standesregeln zur Revision von Jahres- und Konzernrechnungen erlassen, gewährleistet die RAB die Qualität von Revisionsdienstleistungen in der Schweiz. Erwähnenswert dabei ist, dass in der Schweiz kein Peer Review-System besteht.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/55

10.08.2017
Heft 7-8/2017
Autor/in
Frank Schneider
Frank Schneider, dipl. Wirtschaftsprüfer, Executive MBA ZFH, ist seit 2007 Direktor der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB). Von 2002 bis 2006 übte er als Leiter Rechnungslegung der Swiss Exchange Regulation (SER) bereits eine Aufsichtsfunktion im Bereich Rechnungslegung und Revision über Emittenten von an der SIX Swiss Exchange kotierten Gesellschaften aus. Davor war er ca 10 Jahre bei einer großen Revisionsgesellschaft in Zürich und New York tätig und hat sich in diesem Zeitraum umfassende Erfahrung in der Prüfung von nationalen und internationalen Gesellschaften des öffentlichen Interesses angeeignet. Weiter ist Frank Schneider seit 2012 Treasurer (Zahlmeister) des International Forum of Independent Audit Regulators (IFIAR), in dem sich über 50 nationale Revisionsaufsichtsbehörden zusammengeschlossen haben.