Seit rund zehn Jahren besteht in der Schweiz eine staatliche Abschlussprüferaufsicht bzw eine staatliche Revisionsaufsicht. Der vorliegende Artikel beschreibt insbesondere die Tätigkeit der zuständigen Behörde, der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB), in den Bereichen Zulassung, Aufsicht und Enforcement.
Die RAB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Sitz in Bern. Sie wurde im Jahr 2006 durch einen Bundeserlass gegründet und ist seit dem 1. 9. 2007 operativ. Die RAB ist zuständig für die Zulassung von Personen und Unternehmen, welche Revisionsdienstleistungen erbringen, und beaufsichtigt die Revisionsstellen (Prüfungspraxen) von Gesellschaften des öffentlichen Interesses. Gemeinsam mit den verschiedenen Berufsverbänden,2 welche die Berufs- und Standesregeln zur Revision von Jahres- und Konzernrechnungen erlassen, gewährleistet die RAB die Qualität von Revisionsdienstleistungen in der Schweiz. Erwähnenswert dabei ist, dass in der Schweiz kein Peer Review-System besteht.
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