Themen-Special

Die Schwerarbeitermeldung - so melden Sie richtig

Dr. Erika Marek

In der Zeit vom 1. 1. 2008 bis 29. 2. 2008 sind für Personen, die im Jahr 2007 ein bestimmtes Alter erreicht haben, die im Jahr 2007 liegenden Schwerarbeitszeiten der zuständigen Krankenkasse über ELDA zu melden. Was sind Schwerarbeitszeiten? Sind auch Teilzeitbeschäftigte zu melden? Sind auch die bereits in der Freizeitphase befindlichen „Altersteilzeitler“ zu melden, wenn sie während der Vollarbeitszeitphase Schwerarbeit leisteten? - Fragen über Fragen - hier sind die Antworten.

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Artikel-Nr.
PVP 2008/8

24.01.2008
Heft 1/2008
Autor/in
Erika Marek

Dr. Erika Marek war mehr als 35 Jahre in der Sozialversicherungsabteilung der Arbeiterkammer Wien tätig und befasst sich vorwiegend mit Fragen der Pensionsversicherung und der Altersteilzeit.
Sie ist Fachbuchautorin und Seminarreferentin – sowohl für Personalleiter als auch für Betriebsräte und Interessenvertreter.

Stand: Juni 2024