Das Herzstück des DPMG seien die Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber. Damit die relevanten Informationen an das Finanzamt Ö überhaupt übermittelt werden könnten, müssten sie im Vorhinein ua erhoben und auf ihre Richtigkeit überprüft worden sein. Aufgrund dessen enthalte das DMPG in seinem 5. Abschnitt umfassende Sorgfaltspflichten.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.