Mit der CRR wurde für das Kreditrisiko der Begriff der "spekulativen Immobilienfinanzierung" neu eingeführt. Finanzierungen, die unter diesen Tatbestand fallen, sind der Forderungsklasse "mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen" zuzuordnen. Hierbei ist zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für das Eigenmittelerfordernis im Kreditrisikostandardansatz2 (KSA) das höchste Risikogewicht von 150 % vorgesehen.3
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