Artikelrundschau Dezember 2018 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Die steuerliche Schonfrist bei Bau- und Montagebetriebsstätten (Bendlinger, ÖStZ 2018/870, S. 681)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Im internationalen Projektgeschäft sei der Begriff der Betriebsstätte für die Zuordnung von Besteuerungsrechten von entscheidender Bedeutung. Bauausführungen und Montagen gelten nach dem OECD-MA nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer 12 Monate überschreitet. Der Kommentar zum OECD-MA gäbe nur grobe Leitlinien vor, was eine unterschiedliche Staatenpraxis bei der Berechnung dieser Frist zur Folge habe.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/91

28.02.2019
Heft 3/2019