Steuerrecht Aktuell

Die steuerrechtliche Behandlung von Carsharing

Mag. Stella Müller

Angesichts der herrschenden Dynamik und zunehmenden Anzahl an Carsharing-Nutzern und -Betreibern stellt sich vermehrt die Frage nach der steuerrechtlichen Behandlung von Carsharing. Dieser Beitrag soll eine systematische Einordnung liefern.

Aus dem Englischen übersetzt bedeutet Carsharing "Auto teilen". Anders als die konventionelle Autovermietung erlaubt Carsharing ein kurzzeitiges Anmieten von Fahrzeugen mit anschließender Abrechnung nach einem Kilometer- und/oder Zeittarif. Es handelt sich somit um eine organisierte, gemeinschaftliche Nutzung1 von Fahrzeugen, wobei idR sowohl fixe Gebühren (Registrierungsgebühr oder Mitgliedsbeitrag) als auch Nutzungsgebühren (kilometer- oder/und zeitabhängig) anfallen. Angesichts der herrschenden Dynamik dieses sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvollen Modells wird in diesem Beitrag die lohn-, einkommen- und umsatzsteuerrechtliche Einordnung vorgenommen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/540

18.10.2022
Heft 19/2022
Autor/in
Stella Müller

Mag. Stella Müller ist Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.