Rechnungswesen & Steuern

Die umsatzsteuerlich korrekte Rechnungsberichtigung

Gastbeitrag Mag. Peter Mayr

Eine fehlerhafte Rechnungsberichtigung kann negative umsatzsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der korrekten Rechnungslegung kommt im Umsatzsteuerrecht besondere Bedeutung zu. Einerseits ist der Unternehmer verpflichtet, insbesondere unternehmerischen Kunden eine korrekte Rechnung über erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen zu stellen, andererseits sind richtige Rechnungen auch Voraussetzung für den Vorsteuerabzug eines unternehmerischen Leistungsempfängers. Das Umsatzsteuergesetz regelt selbst, welche Mindestmerkmale eine formal korrekte Rechnung aufweisen muss. In der Praxis gibt es viele Gründe, warum eine bereits erstellte Rechnung korrigiert wird. Hier können neben formalen Kriterien auch Entgeltsänderungen eine Rolle spielen, wie zB Storno des Umsatzes, Einräumung von Rabatten oder Ähnliches. Der folgende Beitrag zeigt, welche Voraussetzungen für eine umsatzsteuerlich korrekte Rechnungsänderung erforderlich sind und welche Risiken diesbezüglich auftreten können.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RWP 2016/23

27.07.2016
Heft 4/2016
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.