Steuerrecht aktuell

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Förderungen für Maßnahmen der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Dipl.-Ing. Claudia Gattringer, MA

Die berufliche Integration behinderter Menschen fällt unter den Begriff der Tätigkeiten der sozialen Fürsorge und ist gem Art 132 Abs 1 lit g EU-MwStSyst-RL von der Umsatzsteuer zu befreien. Die Befreiungsbestimmung ist, soweit keine Wettbewerbsverzerrungen vorliegen, für gewerbliche und gemeinnützige Rechtsträger anzuwenden, da die Einschränkung der Anwendbarkeit ausdrücklich durch den Mitgliedstaat zu erfolgen hat und Österreich von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht hat.*

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/525

24.08.2020
Heft 15-16/2020
Autor/in
Claudia Gattringer

Dipl.-Ing. Claudia Gattringer, MA ist selbständige Steuerberaterin in Linz und nebenberufliche Lektorin.