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Die (Un-)Vereinbarkeit von KMG und AltFG

Thomas Ruhm / Wolfgang Vanas

Als das Alternativfinanzierunggesetz (AltFG) am 1. 9. 2015 in Kraft trat, sollte es nach dem Willen des Gesetzgebers Klein- und Mittelbetriebe (KMU) fördern.1 Nach der ersten Bewährungsprobe in der Praxis scheint das AltFG zu einem großen Teil diesen Zweck zu erfüllen. Eine Nachjustierung in der Abgrenzung zum Kapitalmarktgesetz (KMG) erscheint jedoch notwendig.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/55

27.03.2018
Heft 3/2018
Autor/in
Thomas Ruhm

Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.

Publikationen des Autors:
Veröffentlichungen in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.

Wolfgang Vanas

Dr. Wolfgang Vanas, LL.M. ist Rechtsanwaltsanwärter bei SCWP Schindhelm.