Erkenntnisse des EuGH

Die unentgeltliche Überlassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer stellt keine Vermietung von Beförderungsmitteln dar; anders als uU die entgeltliche Überlassung

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuerrichtlinie: Art 2 Abs 1 Buchst c, Art 26 Abs 1, Art 56 Abs 2 UAbs 1

UStG 1994: § 3a Abs 12

#

EuGH 20. 1. 2021, C-288/19, QM
gegen Finanzamt Saarbrücken,
ECLI:EU:C:2021:32

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2022/177

02.08.2022
Heft 15-16/2022