Im Folgenden soll die Frage untersucht werden, welche ertragsteuerlichen Folgen sich ergeben, wenn eine nach den Vorschriften des Spaltungsgesetzes durchgeführte und im Firmenbuch eingetragene Abspaltung zur Neugründung nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich des Art. VI UmgrStG fällt.
§ 32 Abs. 1 UmgrStG i.d.F. des BudgetbegleitG 2001 normiert für das Vorliegen einer unter Art. VI UmgrStG fallenden Handels-Aufspaltung oder Handels-Abspaltung zwei steuerliche Anwendungsvoraussetzungen, nämlich
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Artikel-Nr.
RWZ 2001/12
20.02.2001
Heft 2/2001
Autor/in
Foto: Privat
Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner leitete die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität, lehrt Umgründungssteuerrecht.
Foto: TPA Horwath
Mag. Gottfried Sulz ist Steuerberater sowie Partner und Geschäftsführer von TPA. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind Rechtsformgestaltung, Körperschaftsteuer und Umgründungen sowie Stiftungen. Er ist Vorsitzender der AG Gewinnermittlung/Unternehmereinkünfte und Vorsitzender-Stellvertreter der AG Umgründungssteuerrecht des Fachsenats für Steuerrecht der KSW; Fachautor und Vortragender.