Nationalratsabgeordnete der Oppositionsparteien hätten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des COVID-19-Förderungsregimes und eine Gesetzesprüfung vor dem VfGH angestoßen. Die Bedenken hätten sich einerseits gegen die Verordnungsermächtigung des § 3b Abs 3 ABBAG-Gesetz gerichtet, andererseits wurde in der privatwirtschaftlichen Förderungsvergabe durch die COFAG iVm der hoheitlichen Förderungsprüfung ein Verstoß gegen das Legalitätsprinzip sowie Rechtsschutzlücken vermutet. Der VfGH habe den Antrag abgewiesen.
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