Rechnungswesen

Die werterhellende Bedeutung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gudrun Fritz-Schmied

Die bilanzielle Berücksichtigung von Informationen, die der Bilanzersteller während des Zeitraumes der Aufstellung der Bilanz erhält, erfolgt prinzipiell in werterhellender Weise nach Maßgabe einer Ereignisfestlegung vor dem Bilanzstichtag. Daneben können jedoch auch wertbeeinflussende Umstände iS von nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignissen für die vorangestellte Bilanzierung von werterhellender Bedeutung sein. Der vorliegende Beitrag versucht eine Klärung in der bilanziellen Erfassung werterhellender oder wertbeeinflussender Umstände unter Bezugnahme auf die für unternehmensrechtliche Zwecke maßgebliche vorsichtige Gewinnermittlung.

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Artikel-Nr.
RWZ 2012/35

26.04.2012
Heft 4/2012
Autor/in
Gudrun Fritz-Schmied

Dr. Gudrun Fritz-Schmied ist ao. Universitätsprofessorin an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Institut für Finanzmanagement, Abteilung Finance und Accounting; sie ist Lektorin an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).