Steuerrecht

Die Zurechnung von Zinsen nach §§ 27 und 27a EStG

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Das Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 haben die Reinvermögenszugangstheorie auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. Ändern sich damit die Regeln über die Zurechnung von Zinsen?

Zinsen sind ein Entgelt für eine Nutzungsüberlassung von Kapital auf Zeit: Zinsen fallen "pro rata temporis" an und werden idR auf den Tag genau abgerechnet und abgegrenzt. Die Leistung des Gläubigers (Kreditgebers/creditors) besteht in einer Duldung der Nutzung seines Kapitals. Für diese Nutzung auf Zeit zahlt der Schuldner (debitor) Zinsen.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/647

17.10.2011
Heft 10/2011
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.