Rechtsfragen im Alltag des Personalchefs

Dienstverhältnis wird einvernehmlich vor Beginn eines bereits bekannten Krankenstandes aufgelöst ➜ Worauf Sie achten sollten!

Birgit Kronberger, MBA (PVP-Redakteurin) / Mag. Rainer Kraft (PVP-Redakteur)

Wird das Dienstverhältnis einvernehmlich während einer oder im Hinblick auf eine Dienstverhinderung (zB Krankheit) beendet, bleibt der EFZ-Anspruch ab 1. 7. 2018 - anders als bisher - über das Dienstvertrags-Beendigungsdatum hinaus bestehen ➜ Diese neue EFZ-Regelung gilt für einvernehmliche Dienstvertrags-Beendigungen, bei denen das Dienstverhältnis nach dem 30. 6. 2018 endet .

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Artikel-Nr.
PVP 2018/42

27.06.2018
Heft 6/2018
Autor/in
Birgit Kronberger

Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.

Rainer Kraft

Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.