BGBl II 2019/314, ausgegeben am 31. 10. 2019
Verordnung des BMF, mit der die Sachbezugswerteverordnung geändert wird
Durch die Einführung des neuen WLTP-Messverfahrens kommt es zu einer Erhöhung der ermittelten CO2-Emissionswerte (vgl Info des BMF vom 13. 2. 2019, BMF-010222/0011-IV/7/2019, ARD 6640/18/2019). Um insgesamt keine steuerliche Mehrbelastung für die Arbeitnehmer zu bewirken, werden die Grenzwerte des CO2-Ausstoßes für die Einordnung des Sachbezuges (für Fahrzeuge, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden) angepasst (Erhöhung von bisher 130 auf nunmehr 141 Gramm pro km).
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