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Direkte Kompetenz des Masseverwalters zur Firmenänderung ohne Satzungsänderung?

Mag. Stefanie Heimel / Dr. Thomas Trettnak Wien

Eine jüngere Entscheidung des OLG Wien1 thematisiert die Frage der Kompetenzverteilung zwischen Masseverwalter und Gesellschaftsorganen im Insolvenzverfahren einer Kapitalgesellschaft und räumt dem Masseverwalter die alleinige Kompetenz zur Änderung der Firma einer insolventen Gesellschaft ein. Der zugrunde liegende Sachverhalt ist zwar insofern besonders gelagert, als die Firma gesetzwidrig geworden war, doch ist uU die Rechtsauffassung des OLG Wien ganz generell hinsichtlich der Abschneidung von Gesellschafterrechten und der Unstimmigkeit zwischen Satzung und Firmenbuchstand kritisch zu würdigen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/58

02.05.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Stefanie Heimel

Mag. Stefanie Heimel ist Rechtsanwältin bei Konrad Partners, Wien, mit den Tätigkeitsschwerpunkten internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Liegenschafts- und Insolvenzrecht.

Publikationen:
Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Prävention von Gesellschafterstreitigkeiten, Aufsichtsrat aktuell, 2/2013 (mit Dr. Thomas Trettnak, LL.M./CM).

Thomas Trettnak
Dr. Thomas Trettnak, LL.M./CM ist Rechtsanwalt und Partner bei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Wien. Beratungsschwerpunkte: M&A, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Ausgewählte Publikationen:
Erwerb eigener Aktien bei der Barabfindung anlässlich der (grenzüberschreitenden) Verschmelzung, RWZ 2014/2, 7 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein); Cross-Border Merger aus Deutschland nach Österreich bei weiterbestehendem Listing, GesRZ 2013, 198 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein).