Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften
Diverse Corona-Maßnahmen verlängert
Bearbeiter: Manfred Lindmayr
BGBl I 2021/213)Verlängerung der Freistellung von ungeimpften Schwangeren und geimpften Schwangeren, die über keinen vollständigen Impfschutz mehr verfügen bis 31. 3. 2022 (
BGBl I 2021/212)Verlängerung der Freistellung von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest bis 31. 3. 2022 (
BGBl II 2021/538)