Das neue DBA mit Bulgarien wurde am 20. 7. 2010 unterzeichnet. Es folgt im Wesentlichen den Bestimmungen des OECD-MA und sieht eine Amtshilfeklausel entsprechend dem neuen OECD-Transparenz- und Amtshilfestandard vor. Das DBA könnte frühestens ab 2011 wirksam werden. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine Gegenüberstellung mit dem OECD-MA.
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