Internationales Steuerrecht / Abkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-Recht

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Iran

MR Dr. Heinz Jirousek

Das DBA zwischen Österreich und dem Iran wurde am 12. 3. 2002 unterzeichnet. Es wird gem seinem Art 28 Abs 2 voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2003 erstmals Wirksamkeit erlangen. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.

Der Iran ist mit einem Exportvolumen von 1,8 Mrd S im ersten Halbjahr 2001 der wichtigste österr Exportmarkt im Nahen Osten. Anlässlich der am 24. 9. 2001 in Teheran abgehaltenen 6. Tagung der Gemischten Wirtschaftskommission zwischen dem Iran und Österreich wurde daher ua neuerlich der Abschluss eines DBA als vorrangiges Ziel deklariert. In der Zeit vom 21. bis 24. 1. 2002 fanden daher im BMF in Wien Verhandlungen mit dem Iran zum Abschluss eines DBA statt. Dabei konnte ein in allen Punkten fertig ausverhandelter Entwurf paraphiert werden, welcher anlässlich des Staatsbesuchs des iranischen Präsidenten Khatami in Wien am 12. 3. 2002 unterzeichnet wurde. Das Abkommen orientiert sich sehr stark am OECD-MA. Im Zuge der Verhandlungen ist es weiters gelungen, in allen wesentlichen Bereichen günstigere oder zumindest nicht schlechtere Bedingungen auszuverhandeln, als sie iranischerseits anderen DBA-Partnerstaaten zugestanden wurden. Dem Vernehmen nach wird das österr DBA das erste vom Iran ausverhandelte neuere Abkommen mit einem EU-Staat sein, was Österreich angesichts der günstigen Eckdaten des Abkommens zweifellos einen Standortvorteil gegenüber den anderen EU-Staaten verschaffen kann.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2002/368

01.05.2002
Heft 9/2002
Autor/in
Heinz Jirousek

MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.