Leasingverhältnisse würden als wesentliches Instrument der Steuerplanung eingesetzt. Da sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene keine (einheitlichen) Kriterien zur Zurechnung des Leasinggegenstandes existierten, könnten Gestaltungen entstehen oder bewusst ausgenutzt werden, sodass die Zurechnung sowohl zum Leasinggeber als auch zum Leasingnehmer (Double-Dip-Leasing) oder zu keinem der beiden (Double-out-Leasing) erfolge.
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