Wirtschaftsrecht

Drittfinanzierte Vermögensbeteiligung: „Trennungsklausel“ wirksam?

Peter Bydlinski

Regelmäßig wird in Kreditverträge von seiten der Bank eine Klausel aufgenommen, wonach die Verwendung des Kredits unter keinen Umständen Einfluß auf die Rückzahlungsverpflichtung des Kreditnehmers hat. Auch in Drittfinanzierungsfällen werden häufig solche „Trennungsklauseln“ vereinbart, die alle Einwendungen aus dem finanzierten Geschäft gegen den Kreditrückzahlungsanspruch ausschließen. Eine gesetzliche Wirksamkeitsgrenze findet sich in § 18 KSchG. Außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Bestimmung ist jedoch noch manches offen. Im folgenden soll die Rechtslage bei drittfinanzierter Vermögensanlage (Beteiligung als stiller Gesellschafter, Kommanditist oä) etwas näher behandelt werden. Kann der Anleger bei „Mißlingen“ des Anlageprojekts mittels Einwendungsdurchgriffs weitere Kreditrückzahlungen verweigern?

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 1990, 401

01.11.1990
Heft 11/1990
Autor/in
Peter Bydlinski

o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski ist seit 1992 ordentlicher Universitätsprofessor (1992 bis 1999 Universität Rostock, seit 1.10.1999 Universität Graz, seit 1.10.2022 zusätzlich Wirtschaftsuniversität Wien). Er ist neben seinen Aufgaben als Universitätslehrer und Rechtswissenschaftler auch als Vortragender und als Rechtsgutachter tätig.
Derzeit über 410 Veröffentlichungen, darunter viele Monographien, Lehrbücher, Kommentierungen, Aufsätze und Entscheidungsbesprechungen zum österreichischen sowie zum deutschen Privatrecht und zur juristischen Methodenlehre. Reiche Publikationstätigkeit speziell auch zu verjährungsrechtlichen Themen; aktuell Mitglied einer Arbeitsgruppe des BMJ zur Modernisierung des Verjährungs- und Ersitzungsrechts.