Erst kürzlich habe das BFG entschieden, dass die Einbringung einer Beschwerde mittels E-Mails nicht möglich sei. Ein E-Mail sei rechtlich von keinerlei Relevanz und müsse von der Abgabenbehörde weder beantwortet noch behandelt werden. Die Autoren widmen sich der Bedeutung von E-Mails im Abgabenver-
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.