Thema

Ehe für alle?!

Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner

Eine erste Reflexion zum VfGH-Erk G 258-259/2017 = Zak 2018/11, 13

Mit Ablauf des 31. 12. 2018 wird nach dem jüngsten Erkenntnis des VfGH die geschlechtsspezifische Unterscheidung für die Ehe und die eingetragene Partnerschaft aufgehoben. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Hintergründen und Auswirkungen der "Ehe für alle".

In der jüngsten Entscheidung des VfGH vom 4. 12. 20171 hat der VfGH entschieden, dass mit Ablauf des 31. 12. 2018 die Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" in § 44 ABGB und die Bezugnahmen auf die Personen gleichen Geschlechts im EPG als verfassungswidrig aufgehoben werden. Damit soll die Zugangsbeschränkung zur Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften entfallen, sodass auch zwei Personen gleichen Geschlechts in Zukunft die Ehe eingehen können. Hierdurch hat der VfGH den vorläufig letzten Schritt in der Gleichstellung von homo- mit heterosexuellen Paaren gesetzt.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/6

16.01.2018
Heft 1/2018
Autor/in
Astrid Deixler-Hübner

Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner ist Institutsvorständin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der JKU Linz.

Aktuellste Publikationen (LexisNexis):
Deixler-Hübner, Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft13 (2019); Deixler-Hübner, Exekutionsordnung – Kommentar28 (2019).