Thema

Ein beißender Fluggast ist außergewöhnlich

Mag. Stefan Gutbrunner

Zu EuGH C-74/19, TAP = Zak 2020/329, 203

In der jüngsten Entscheidung zur Fluggastrechte-VO 261/2004 hat der EuGH sein Verständnis der "außergewöhnlichen Umstände" und "zumutbaren Maßnahmen" weiter konkretisiert. Mit seiner Forderung, das Luftfahrtunternehmen dürfe zum störenden Verhalten des Passagiers nicht "beigetragen" haben, geht er aber zu weit.

Die Fluggastrechte-VO sieht für bestimmte Fälle der Schlechterfüllung des Luftbeförderungsvertrags1 Mindestrechte für die Fluggäste vor. Sie unterscheidet drei Arten der Schlechterfüllung, nämlich die Nichtbeförderung des Fluggasts, die Annullierung des Flugs und die große Verspätung,2 und verpflichtet die Luftfahrtunternehmen ua zu Ausgleichszahlungen, die der Höhe nach von der Entfernung zum Endziel abhängen. Diese wird nach der Großkreismethode ermittelt.3 Bei mehrgliedrigen Flugverbindungen kommt es auf die direkte Entfernung zwischen dem Ort des ersten Abflugs und dem Endziel an und nicht auf die Summe der einzelnen Flugsegmente.4

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Artikel-Nr.
Zak 2020/622

11.11.2020
Heft 18/2020
Autor/in
Stefan Gutbrunner

Mag. Stefan Gutbrunner ist Rechtsanwalt in Wien. Er ist auf die Bereiche Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie auf die Beratung von Start-ups spezialisiert. Sein Studium hat er an der Universität Wien und der Universität Paris Descartes absolviert. Vor seiner Laufbahn als Rechtsanwalt war Mag. Stefan Gutbrunner unter anderem im Financial Advisory von Deloitte und bei der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde tätig.