Judikatur im Fokus

Ein Beitrag zur Auslegung von § 149 Abs 1 Satz 2 IO

Klaus Markowetz

Anmerkungen zu OGH 10. 3. 2021, 17 Ob 12/20v1

In der vorliegenden E bezieht der OGH zum zweiten Mal Stellung zur Auslegung von § 149 Abs 1 Satz 2 IO (diese Bestimmung wurde durch das IRÄG 2010 neu in die IO eingefügt). Der OGH lehnt dabei die im Jahr 2015 in der ersten einschlägigen E vertretene Rechtsansicht ausdrücklich ab.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/163

25.08.2021
Heft 8/2021
Autor/in
Klaus Markowetz

Dr. Klaus Markowetz, PGDipICA (London) ist Senior Scientist und Stellvertretender Vorstand des Instituts für Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und Vergleichendes Prozessrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz. Autor zahlreicher (auch englischsprachiger) Veröffentlichungen zum Zivil- und Zivilverfahrensrecht (umfangreiche Kommentartätigkeit; mehrere Lehrbücher). Internationale und nationale Vortragstätigkeit sowie mehrjährige Tätigkeit in der Praxis. Postgraduelles Studium an der University of London (Queen Mary and Westfield College) mit Schwerpunkt Internationale Schiedsgerichtsbarkeit.

(Wichtige) Publikationen:
Kommentierung des EGEO, der §§ 209–248 EO sowie der gesamten Forderungsexekution (§§ 289 ff EO) in Deixler-Hübner (Hrsg) Kommentar zur Exekutionsordnung
Exekutionsrecht, 3. Auflage (2022)