Anmerkungen zu OGH 10. 3. 2021, 17 Ob 12/20v1
In der vorliegenden E bezieht der OGH zum zweiten Mal Stellung zur Auslegung von § 149 Abs 1 Satz 2 IO (diese Bestimmung wurde durch das IRÄG 2010 neu in die IO eingefügt). Der OGH lehnt dabei die im Jahr 2015 in der ersten einschlägigen E vertretene Rechtsansicht ausdrücklich ab.
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