In einem Betrieb mit mehr als 5 Arbeitnehmern ist geplant, dass erstmals ein Betriebsrat gewählt werden soll. Eine Betriebsratswahl ist Neuland für den Personalchef, dem sich folgende Fragen hiebei stellen:
Inwieweit muss der
Arbeitgeber bei der Wahl des Betriebsrates
mitwirken?
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Artikel-Nr.
PVP 2012/70
24.10.2012
Heft 10/2012
Autor/in
Foto: Privat
Mag. Elisabeth David ist als Konsulentin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht und Mitglied des HR-Beratungsteams in der AUDITREU Steuerberatungsgesellschaft m.b.H mit Praxisfragen aus dem Arbeits- und Abgabenrecht befasst. Davor hat sie sich in Personalabteilungen (ua Wiener Stadtwerke Holding AG) mit Themen rund um das Personalwesen beschäftigt. Weiters ist sie Fachautorin und als Vortragende tätig.