Wer sich auf atypische Beschäftigungsverhältnisse (Werkvertragnehmer mit oder ohne einschlägigen Gewerbeschein, freie Dienstnehmer etc) einlässt, braucht solide Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung, um beurteilen zu können, ob die gewählte Form der Zusammenarbeit eine GPLA übersteht.
Oft mutieren scheinbar klare Fälle der Selbstständigkeit anlässlich der GPLA zu echten Dienstverhältnissen.
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Artikel-Nr.
PVP 2016/63
26.09.2016
Heft 9/2016
Autor/in
Foto: Prof. KommR Leopold Vodicka
StB Ing. Mag. Ernst Patka, Steuerberater und Wirtschaftspädagoge, Experte für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Beratungen und Seminare nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ), GPLB-Erfolgs-Coach, Fachautor, Chefredakteur der PVP - Personalverrechnung für die Praxis. Sein Motto: „Komplexes verständlich & praxisorientiert vermittelt.“ Er betreibt einen BLOG zu Personalrechtsthemen unter
https://www.patka-knowhow.at/blog-aktuell/.