Artikelrundschau Februar 2019 - Teil 2 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Einbringung mit Abtretung einer Option im Rückwirkungszeitraum an den KG-Gesellschafter (Hirschler/Sulz/Oberkleiner, BFGjournal 2/2019, S. 51)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Aus § 8 Abs 4 StruktVG ergäbe sich, dass alle Geschäftsvorfälle in der Neunmonatsfrist als Geschäftsvorfälle der Nachfolgekapitalgesellschaft gelten. Nach dem Einbringungsstichtag abgeschlossene Rechtsgeschäfte seien daher der übernehmenden Körperschaft zuzurechnen. Im Rückwirkungszeitraum getroffene Vereinbarungen zwischen den Einbringenden und den Gesellschaftern der Nachfolgegesellschaft stellten demnach solche der Nachfolgegesellschaft dar und könnten verdeckte Ausschüttungen begründen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/274

05.05.2019
Heft 8/2019