Themen-Special

Eine Aushilfskraft wird krank - Was hat der Dienstgeber zu tun?

AlStV Walter Fellner

Eine geringfügig beschäftigte Aushilfskraft wird krank ➜ Der Dienstgeber sucht Antworten auf die folgenden Fragen:

Hat die Aushilfskraft gegenüber dem Dienstgeber einen Entgeltfortzahlungsanspruch?Wenn ja, wie lange muss der Dienstgeber das Entgelt weiter zahlen?

Praxisgerechte Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in diesem Beitrag.

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Artikel-Nr.
PVP 2018/6

25.01.2018
Heft 1/2018
Autor/in
Walter Fellner

Walter Fellner ist in der Versicherungs­abteilung/Sozialversicherungsprüfung der Nö. Gebietskrankenkasse beschäftigt. Er ist WIFI Trainer, Vortragender, Fachautor und Co-Autor des WIFI-PV-Grundlagenskriptums.