Mit BGBl II 2018/254 wurde kürzlich eine Änderung der Grenzwerteverordnung kundgemacht, mit der eine Anpassung an die 4. Richtgrenzwerte-Richtlinie (RL 2017/164/EU) sowie an die CLP-Verordnung (2008/1272/EC) und eine Berichtigung der H-Markierungen erfolgt ist. In einem Erlass des BMASGK werden die erfolgten Änderungen näher erläutert. (BMASGK-461.202/0015-VII/A/4/2018)
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.