In aller Kürze

Eingriff in den anwaltlichen Vertretungsvorbehalt

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Im Zurückweisungsbeschluss Ra 2020/03/0030 billigte der VwGH die Verhängung einer Geldstrafe von 700 € wegen Eingriffs in den anwaltlichen Vertretungsvorbehalt gegen einen Nicht-Anwalt, der gegen Entgelt auf Basis einer umfassenden Vertretungsvollmacht den Vollmachtgeber in einer Verlassenschaftsangelegenheit vor einem Notar vertreten und den Erben unter Androhung eines Rechtsstreits ein Vergleichsangebot unterbreitet hatte. Schon weil er sich damit nicht neutral verhalten, sondern die Interessen des Vollmachtgebers vertreten hat, hatte der Nicht-Anwalt mit seinem Einwand, er habe nicht vom Vertretungsvorbehalt erfasste Mediationsleistungen erbracht, keinen Erfolg.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2020/233

06.05.2020
Heft 8/2020