Bei Einheitswertanfragen und Amtshilfeersuchen in FinanzOnline werde der Bodenwert (soweit elektronisch erfasst) angezeigt bzw mitübermittelt. Eine diesbezügliche Information des BMF finde man auf www.rechtsanwaelte.at im ÖRAK-Mitgliederbereich unter Informationen/Gebühren und Steuern/Grunderwerbsteuer (GrESt). Trotz dieser Abfragemöglichkeit und Anzeige der Bodenwerte würden immer noch viele Eingaben als "Sonstiger Antrag/Kopie von Einheitswertbescheiden/Bodenwertanfragen" angelegt, die so nicht erforderlich wären. Das BMF bittet, von der neuen Abfragemöglichkeit Gebrauch zu machen.
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