Der Unternehmer A bringt sein Unternehmen in die dem B gehörende B-GmbH
ein. Die Bilanzen des Einzelunternehmers sowie der aufnehmenden B-GmbH
zeigen dabei folgendes Bild:
Fraglich ist der Wertansatz des Vermögens bei der aufnehmenden B-GmbH,
wenn aufgrund des Verkehrswertverhältnisses der beiden Unternehmen bei der
B-GmbH eine Kapitalerhöhung in Höhe von 1500 erfolgen soll und stille
Reserven im Anlagevermögen des eingebrachten Vermögens im Wert von 2500
sowie ein Firmenwert von 3000 bestehen.
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Artikel-Nr.
RWZ 1998, 170
20.06.1998
Heft 6/1998
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.