Steuerrecht aktuell

Einlagenrückzahlung nach dem AbgÄG 2015 - Ist alles Komplizierte kurzlebig?

Mag. Karl Stückler, BSc, LL.B / Mag. Cordula Wytrzens

Die Einlagenrückzahlung wurde mit dem StruktAnpG 1996 in § 4 Abs 12 EStG geregelt und blieb lange Zeit vom Gesetzgeber unangetastet. Erst kürzlich wurde mit dem StRefG 2015/2016 das neue Konzept des Primats der Gewinnausschüttung eingeführt, das mit dem AbgÄG 2015 jedoch schon wieder verworfen wurde. In diesem Beitrag sollen Problembereiche, insb bei der Evidenzierung des Einlagenstands und der Innenfinanzierung, sowie Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Rückführung von Großmutterzuschüssen besprochen und mögliche Lösungswege skizziert werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/245

01.04.2016
Heft 7/2016
Autor/in
Cordula Horkel-Wytrzens

Mag. Cordula Horkel-Wytrzens ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Steuerberaterin bei einer internationalen Steuerberatungskanzlei.

Karl Stückler

Dr. Karl Stückler, LLB, BSc ist Director bei der BDO Austria GmbH in Wien und Lehrbeauftragter an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.