Bewusste und gewollte (vorsätzliche) Verletzungen der Äquivalenz zulasten einer Kapitalgesellschaft im Leistungsaustausch mit ihren Gesellschaftern verstoßen gegen das Verbot einer Einlagenrückgewähr. Beiser geht der Frage nach, ob solche verdeckten Gewinnausschüttungen im Fall ihrer späteren Entdeckung in ertragsteuerneutrale Einlagenrückzahlungen transformiert werden können. Die Grenzen der Finanzierungsfreiheit seien systemkonsistent auszuloten.
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