Rechnungswesen & Steuern

Einschränkung der Option bei der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist mit bestimmten Ausnahmen grundsätzlich unecht von der Umsatzsteuer befreit, sodass zwar keine Umsatzsteuer aus den Umsätzen abgeführt werden muss, jedoch auch kein Vorsteuerabzug aus den Vorleistungen zusteht. Um in der Unternehmerkette die "Kostenneutralität" der Umsatzsteuer zu wahren, besteht die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung zu verzichten und zur Regelbesteuerung zu optieren. Dieses allgemeine Wahlrecht zur Regelbesteuerung wurde durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 massiv eingeschränkt. Im folgenden Beitrag wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Option zur Regelbesteuerung weiterhin möglich ist und welche Praxisthemen sich daraus ergeben.

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Artikel-Nr.
RWP 2013/5

23.01.2013
Heft 1/2013
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.