Buchhaltung und Bilanzierung

Einzelwertberichtigung - Pauschale Einzelwertberichtigung - Pauschalwertberichtigung

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

§ 207 HGB normiert, dass Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens am Abschlussstichtag mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen sind. Gemäß § 226 Abs. 5 HGB kann die von der Aktivseite abzusetzende Wertminderung entweder auf eine Einzelwertberichtigung oder eine Pauschalwertberichtigung zurückzuführen sein. Die Unterscheidung zwischen Einzel- und Pauschalwertberichtigung ist auch aus ertragsteuerlichen Gesichtspunkten von Bedeutung: § 6 Z 2 lit. a letzter Satz EStG verbietet den steuerwirksamen Abzug von Pauschalwertberichtigungen.

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 368

20.12.1996
Heft 12/1996
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.