Gerade in Krisenzeiten sei es wichtig, dass Unternehmen und Gesellschaften handlungsfähig bleiben und ihre Organe zeitgerecht Entscheidungen treffen können. Das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und die dazu ergangene Verordnung (COVID-19-GesV) bieten für die Beschlussfassung aller Gesellschaftsorgane auf elektronischem Weg eine rechtssichere Grundlage.
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