In aller Kürze

Elektronische Einreichung von Anbringen iZm steuerlichen Maßnahmen aufgrund des Coronavirus

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit BGBl II 2021/128 wurde die Möglichkeit, Anbringen iSd § 85 BAO per E-Mail an den Postkorb corona@bmf.gv.at einzubringen, in folgenden Fällen bis 30. 6. 2021 verlängert bzw neu geschaffen:

Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen gemäß § 45 Abs 4 und 5 EStG 1988 - gegebenenfalls iVm § 24 Abs 3 KStG 1988 und bzw oder mit § 206 Abs 1 lit a BAO einschließlich einer Unterlage im Sinne von § 5 letzter Satz der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung;

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 6743/4/2021

09.04.2021
Heft 6743/2021