Thema - Arbeitsrecht

Elternteilzeit - Feststellungsklage bei missbräuchlichem Elternteilzeitwunsch

Mag. Johannes Bammer, MA, LL.M. (UCLA)

Zugleich eine Besprechung von ASG Wien 28. 10. 2020, 1 Cga 108/20p1

Der Zweck von Elternteilzeit liegt darin, Arbeitnehmern durch eine gewünschte Reduzierung und bzw oder Änderung der Lage der Arbeitszeit ausreichend Zeit zur Kinderbetreuung zu ermöglichen. Weder das MSchG noch das VKG nennen jedoch die Kinderbetreuung als ausdrückliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Elternteilzeit. Darüber hinaus ist auch kein spezifisches Verfahren im MSchG bzw VKG vorgesehen, um sich als Arbeitgeber gegen einen missbräuchlichen Elternteilzeitwunsch zu wehren. In der vorliegenden Entscheidung hielt das ASG Wien nunmehr fest, dass sich Arbeitgeber bei Nichtvorliegen der Anspruchsvoraussetzungen der Elternteilzeit mit einer entsprechenden Feststellungsklage zur Wehr setzen können.

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Artikel-Nr.
ARD 6755/6/2021

08.07.2021
Heft 6755/2021
Autor/in
Johannes Bammer

Mag. Johannes Bammer, MA, LL.M. (UCLA) ist Rechtsanwalt im Arbeitsrechtsteam der BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH und verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung nationaler und internationaler Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowie in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.