Unternehmensbewertung

Empfehlung des Fachsenats für Betriebswirtschaft zum Liquidationswert als Wertuntergrenze

Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Betriebswirtschaft am 16. Jänner 2019 als Empfehlung KFS/BW 1 E 8)

(1) Der Fachsenat für Betriebswirtschaft gibt die Empfehlung zum Liquidationswert als Wertuntergrenze aufgrund der Beratungen in der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung heraus.

(2) Nach Rz (13) KFS/BW 1 (iVm Rz (132)) bildet der Liquidationswert die Untergrenze für den Unternehmenswert. Auf einen niedrigeren Fortführungswert ist nur dann abzustellen, wenn der Liquidation rechtliche oder tatsächliche Zwänge entgegenstehen.

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Artikel-Nr.
RWZ_digitalOnly 2019/13

29.05.2019
Heft 22/2019