Steuerrecht aktuell

Energiegemeinschaften und Umsatzsteuer

Dr. Anna Binder

Im Rahmen von Energiegemeinschaften wird es Unternehmen und Privatpersonen künftig möglich sein, Energie aus erneuerbaren Quellen, insb Solarstrom, gemeinschaftlich zu erzeugen und zu verbrauchen. Einer von vielen regulatorischen und wirtschaftlichen Vorteilen von Energiegemeinschaften ist es, dass Energiegemeinschaften in aller Regel zum Vorsteuerabzug berechtigt sein werden. In diesem Punkt unterscheidet sich die Energieerzeugung durch Energiegemeinschaften für den Eigenbedarf der Energiegemeinschaft auch von der Energieerzeugung durch einzelne Privatpersonen für deren Eigenbedarf. Dass dies keinesfalls ein Widerspruch, sondern eine folgerichtige Konsequenz des geltenden Umsatzsteuersystems ist, wird in der Folge dargelegt.1

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/251

08.04.2021
Heft 7/2021
Autor/in
Anna Binder

Dr. Anna Binder, BSc (WU) ist Rechtsanwältin bei Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte PartG mbB sowie Lektorin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht auf der WU Wien.