Revision und Kontrolle

Enforcement-Schwerpunkte 2019

Dipl.-Ök. Andrea Sternisko CPA / Maike Lange, MSc BSc / Dipl.-Kfm. Hans Hartmann WP(D)

Am 5. 11. 2019 wurden die österreichischen Enforcement-Prüfungsschwerpunkte für Jahres- bzw Konzernabschlüsse bestimmter kapitalmarktorientierter Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 und für die Zwischenabschlüsse 2020 bekannt gegeben. Wie in den Vorjahren hat sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) bei der Auswahl der aktuellen Prüfungsschwerpunkte an den von der European Securities and Markets Authority (ESMA) am 22. 10. 2019 veröffentlichten, gemeinsamen europäischen Schwerpunkten orientiert und diese ergänzt. Die Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte vor dem Ablauf des Kalenderjahres ermöglicht es den Unternehmen, diese bei der Aufstellung ihrer betroffenen Jahres- oder Konzernabschlüsse zu berücksichtigen. Der vorliegende Beitrag erläutert, worauf die Unternehmen bereits bei der Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse achten sollten, um die mit den Prüfungsschwerpunkten adressierten Sachverhalte angemessen und nachvollziehbar im Hinblick auf die besonderen Anforderungen eines schriftlichen Prüfverfahrens durch OePR und FMA aufzubereiten.

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Artikel-Nr.
RWZ 2019/81

29.11.2019
Heft 11/2019
Autor/in
Andrea Sternisko

Dipl.-Ök. Andrea Sternisko ist Partnerin der ESG Service Group bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Mitglied des Administrative Board der EFRAG.

Maike Lange

Maike Lange, MSc BSc, ist Mitarbeiterin im Bereich Capital Markets & Accounting Advisory Services bei PwC Österreich.

Hans Hartmann

Dipl.-Kfm. Hans Hartmann, WP(D), leitet den Bereich Capital Markets & Accounting Advisory Services bei PwC Österreich.