Wirtschaftsrecht

Entfall der Fahrlässigkeitsvermutung bei schweren Verwaltungsstraftaten

Mag. Sandra Tauß-Grill / RA Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger

Im Verwaltungsstrafrecht wird die Fahrlässigkeit bei Ungehorsamsdelikten widerleglich vermutet. Seit 1. 1. 2019 gilt diese Vermutung nicht, wenn die Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von über 50.000 € bedroht ist. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich zunächst allgemein mit der Bedeutung der Fahrlässigkeitsvermutung des Verwaltungsstrafrechts, insb auch für Verwaltungsübertretungen im Umfeld juristischer Personen oder eingetragener Personengesellschaften. In der Folge werden die am 1. 1. 2019 in Kraft getretenen Änderungen dargestellt. Es wird der Frage nachgegangen, ob die Differenzierung zwischen "leichten" und "schweren" Verwaltungsübertretungen zulässig ist. Zudem wird untersucht, welche Auswirkungen die Änderungen auf die Ausgestaltung eines wirksamen Kontrollsystems haben.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/284

19.06.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Georg Eisenberger

Univ.-Prof. Dr. Prof. TU Graz e.h. Georg Eisenberger ist Universitätsprofessor am Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Universität Graz und Partner des Rechtsanwaltsbüros Eisenberger Rechtsanwälte, experts in public law and policy mit Büros in Wien, Graz und Brüssel. Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher Publikationen im öffentlichen Recht.