Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Ergänzende Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen die Corona-Pandemie

Udo Eversloh

In RdW 5/2020 (Überblick) und in RdW 1/2021 (Homeoffice) wurden bereits Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen die Corona-Pandemie vorgestellt. Am 19. 1. 2021 hat die Bundesregierung weitere Schritte zu Bekämpfung der Pandemie beschlossen, die die zuvor am 13. 12. 2020 und am 5. 1. 2021 von der Bundesregierung beschlossenen Schritte ergänzen bzw verschärfen und zunächst bis zum 14. 2. 2021 gelten sollen. Die Vorgaben werden im Folgenden überblicksmäßig dargestellt - wohl wissend, dass sicher weitere Maßnahmen werden ergriffen werden müssen - je nach dem weiteren Verlauf der Pandemie, zumal neue Mutationen des COVID-19-Virus um sich greifen, die deutlich infektiöser sind als das ursprüngliche Virus.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/123

19.02.2021
Heft 2/2021
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.