Im Rahmen von Prüfungen treten immer wieder Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Prüfer auf, ob gesetzlich oder durch Bescheid vorgeschriebene Umweltschutzmaßnahmen zu sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand oder aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand führen. Der Beitrag versucht, ausgehend von den Grundsätzen der Trennung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, dieses Problem einer Lösung zuzuführen.
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Artikel-Nr.
RWZ 1999, 266
20.09.1999
Heft 9/1999
Autor/in
Foto: Tania Marcadella
Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.