In aller Kürze

Erhöhter Erbteil bei Gütergemeinschaft - Anwendung der EuErbVO

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Eine Bestimmung des nationalen Rechts, die im Fall der Beendigung einer ehelichen Gütergemeinschaft durch Tod eine Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten vorsieht, fällt nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-558/16, Mahnkopf als primär erbrechtliche Regelung in den Anwendungsbereich der EuErbVO. Die Entscheidung betraf § 1371 Abs 1 dt BGB, nach dem beim Tod eines im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten zum Ausgleich des Zugewinns um ein Viertel erhöht wird, ohne dass es auf den konkreten Zugewinn ankommt. Strittig war, ob zum erhöhten Erbteil ein Europäisches Nachlasszeugnis ausgestellt werden kann oder dies nicht in Betracht kommt, weil es sich um eine güter- und nicht erbrechtliche Regelung handelt.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/149

20.03.2018
Heft 5/2018