Artikelrundschau Dezember 2017 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Erhöhter Nahrungsmittelbedarf bei Bulimie als außergewöhnliche Belastung (Schantl, BFGjournal 12/2017, S. 442)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Die erhöhte Nahrungsmittelzufuhr iZm Bulimie sei keine Maßnahme zur Heilung oder Linderung, sondern als Symptom einer Krankheit zu werten und verursache deswegen zwangsläufig Mehraufwendungen, die bei entsprechender Erfüllung der restlichen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden könnten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/145

14.03.2018
Heft 4/2018