In aller Kürze

Erhöhung der Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (MÜ) werden ab 28. 12. 2019 an die inflationäre Entwicklung angepasst (BGBl III 2019/197). ZB steigt die Grenze für die verschuldensunabhängige Haftung des Flugunternehmens für Personenschäden auf 128.821 Sonderziehungsrechte (SZR; derzeit ca 161.500 €). Die Haftungshöchstgrenze für Verspätungsschäden bei der Personenbeförderung beträgt künftig 5.346 SZR (ca 6.700 €).

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Artikel-Nr.
Zak 2019/746

04.12.2019
Heft 21/2019